Prof. Susanne Langmeier organisierte so wie schon im vergangenen Jahr einen Besuch auf dem Landesgericht Wien. Bei der Verhandlung, die mehr als 2 Stunden dauerte und vor einem Geschworenengericht stattfand, ging es um ein mutmaßliches Delikt im Zusammenhang mit dem Verbotsgesetz. Der Angeklagte soll auf dem Facebook Account von der ZIB des ORF einen öffentlich einzusehenden Eintrag verfasst haben, der Adolf Hitlers Verbrechen nicht nur gerechtfertigt, sondern geradezu gehuldigt hat. Das Geschworenengericht tagte über eine Stunde, um dann in der Urteilsverkündung auf „Freispruch“ zu entscheiden- was bei vielen SchülerInnen auf großes Unverständnis stieß.

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